- Haushaltsversicherung: Deckt Schäden am Hausrat, wenn diese durch Austritt von Leitungswasser entstanden sind.
- (Privat-)Haftpflichtversicherung: Greift, wenn Wasser aus Ihrer Wohnung in die Wohnung eines Nachbarn eindringt und dort Einrichtungsgegenstände beschädigt.
- Gebäudeversicherung: Zuständig, wenn Teile des Gebäudes oder fest damit verbundene Teile beschädigt werden
Damit Sie bei einem Wasserschaden nicht baden gehen
Wasserschäden zählen zu den häufigsten gemeldeten Schadensfällen.
Sie kommen vom Einkaufen zurück und beim Betreten der Wohnung strömt Ihnen das Wasser schon am Gang entgegen. Die Spülmaschine ist undicht und hat Ihre Küche unter Wasser gesetzt. Ein Schreckens-Szenario statt gemütlichem Nachhausekommen - womit Sie allerdings nicht allein dastehen: Wasserschäden zählen zu den häufigsten gemeldeten Schadensfällen. Welche Versicherung für den entstandenen Schaden zuständig ist, hängt vom Schadensereignis selbst ab:
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