Nötige Reparaturen oder Maßnahmen zur gefahrlosen Nutzung von „Balkonien“ sind übrigens Sache des Vermieters.
Dageblieben! Vom Urlaub auf Balkon & Terrasse
Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt.
Reisen ist derzeit beschwerlich, viele Menschen bleiben in Pandemiezeiten lieber zu Hause. Auch wenn das Meer nicht vor der Haustür liegt – Balkon oder Terrasse bieten dennoch ein Urlaubsfeeling. Leben Sie in einer Mietwohnung, dürfen Sie zugehörige Balkone und Terrassen nutzen wie den Wohnraum selbst. Neuer Bodenbelag oder Anstrich, Pflanzentröge, Möbel, Sonnenschirm, Wäscheständer – die Gestaltung ist ganz Ihnen überlassen, solange Sie die gesetzten Grenzen einhalten. Außen am Geländer dürfen Sie Blumenkästen nur mit Genehmigung des Vermieters anbringen – und müssen auf eine sichere Befestigung achten, damit bei Sturm oder Unachtsamkeit alles an seinem Platz bleibt, andernfalls haften Sie bei entstehenden Schäden. Auch für bauliche Veränderungen sind Genehmigungen einzuholen, etwa wenn Sie Markisen, Gitter, Verglasungen, Vogel- oder Katzennetze anbringen. Fehlt die Zustimmung, kann der Vermieter die Rückgängigmachung verlangen. Erkundigen Sie sich zudem, ob Ihre Außenausstattung über die Haushaltsversicherung gedeckt ist.
Nötige Reparaturen oder Maßnahmen zur gefahrlosen Nutzung von „Balkonien“ sind übrigens Sache des Vermieters.
Nötige Reparaturen oder Maßnahmen zur gefahrlosen Nutzung von „Balkonien“ sind übrigens Sache des Vermieters.
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