Krankenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung: Eine Mitversicherung beim Partner ist im Falle einer Scheidung (oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft) oder der Beendigung einer Lebensgemeinschaft nicht mehr möglich. Die Österreichische Gesundheitskasse ist umgehend über die Trennung zu informieren und Sie müssen die Trennung mit entsprechenden Dokumenten belegen. (→ mehr Information)
- Private Krankenversicherung: Hier müssen Sie nur etwas ändern, wenn die private Krankenversicherung zu einem speziellen Paar- oder Familientarif abgeschlossen wurde.
Private Unfallversicherung
Sollten Sie einen Familientarif in Anspruch genommen haben, müssen Sie diesen in Einzelverträge umwandeln lassen. Nach Wunsch kann ein Elternteil die Kinder auch mitversichern.Haushaltsversicherung
Mit einer Trennung wird sich (im Normalfall) zumindest für einen Partner die Wohnsituation verändern. Bezüglich Haushaltsversicherung sind viele verschiedene Szenarien denkbar: Wichtig ist es, diesen Punkt zu klären, bevor einer der Partner auszieht. In den meisten Fällen ist ein Partner der Versicherungsnehmer und der andere automatisch mitversichert – solange beide in einem gemeinsamen Haushalt leben.► Der Versicherungsnehmer bleibt in der Wohnung
Klären Sie, ob die bestehende Versicherung für den verbleibenden Partner gilt – eventuell die Versicherungssumme anpassen. Der bisher mitversicherte Partner benötigt eine neue Haushaltsversicherung für seine neue Wohnung.
► Der Versicherungsnehmer zieht aus
Sie können die bisherige Versicherung in die neue Wohnung „mitnehmen“ – auch hier gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Der Versicherungsnehmer kann allerdings die bestehende Polizze auch an den in der gemeinsamen Wohnung verbleibenden Partner übertragen.