© truthseeker08 - Pixabay

Aktuelle Pflegegelderhöhung nur Tropfen auf den heißen Stein

339.260 Personen wurden im Jahr 2018 aus dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit einer Pflegegeldleistung versorgt.

Knapp 1,9 Milliarden Euro hat das an öffentlichen Finanzmitteln gekostet. Und zukünftig werden diese Aufwendungen noch weiter steigen. Im Juli 2019 wurde mit Zustimmung aller Parlamentsparteien analog den jährlichen Pensionserhöhungen auch eine automatische Inflationsanpassung des Pflegegeldes beschossen. Diese wird für 2020 1,8 Prozent betragen. Während der Staat im kommenden Jahr für diese neue Maßnahme rund 50 Millionen Euro an Mehrkosten kalkulieren muss, dürfen sich die Betroffenen allerdings über keinen neuen Geldregen erfreuen. Bei mehr als der Hälfte der Pflegegeldbezieher wird die Erhöhung im nächsten Jahr lediglich zwischen 2,83 € und 5,22 € pro Monat ausmachen.

Errechneter zeitlicher Aufwand bestimmt die Höhe des Pflegegeldes

Die mit Abstand meisten Pflegegeldbezieher (95.456 Personen) werden in der ersten Stufe der siebenteiligen Zuwendungsskala geführt. Hierfür muss von einem Sachverständigen (Arzt oder diplomierten Krankenpfleger) ein ermittelter Pflegebedarf zwischen 65 und 95 Stunden pro Monat festgestellt worden sein. Die zugestandene Stundenanzahl richtet sich nach den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen und der körperlichen Beeinträchtigung. Kann sich die zu pflegende Person beispielsweise selbst keine Mahlzeiten mehr zubereiten werden im Standardfall hierfür 30 Stunden (also eine pro Tag) angerechnet. Für Menschen, die dauerhaft an den Rollstuhl gebunden sind, aber keine Einschränkungen der oberen Extremitäten haben, ist die Pflegestufe 3 vorgesehen.
Pflegegeld in Zahlen Stufe 1 bis 7

Viel Streit um wenig Geld

Mit der Einschätzung des zuständigen Fachpersonals über die Intensität der Pflegebedürftigkeit können sich viele Betroffene ganz und gar nicht anfreunden. Im Jahr 2018 wurden 8.264 Klagen beim Sozialgericht eingebracht, um höhere Geldleistungen zu erwirken. Generell sollte das Pflegegeld nicht als angemessene Bezahlung für die innerfamiliäre Betreuung gesehen werden. Rechnet man beispielsweise den Monatsbetrag von 451,80 € der Pflegestufe 3 auf einen Stundenlohn herunter beträgt dieser magere 2,82 bis 3,77 €. In vielen Fällen ist durch einen hohen und zeitlich schwer steuerbaren Pflegeaufwand die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich. Und umgekehrt für die beeinträchtigte Person aus einer geringen Alterspension oder einer anderen gesetzlichen Sozialversicherungsleistung eine finanzielle Abgeltung der Pflegeleistungen nur schwer realisierbar.
☞ Tipp – Rechtzeitig vorsorgen
Beim Thema „Pflegebedürftigkeit“ denkt man oft nur an sich selbst und sieht das Risiko erst im hohen Alter auf sich zukommen. Oft schlägt das Schicksal aber plötzlich und unverhofft im engen Familienkreis oder gar bei den eigenen Kindern zu. Die Verluste im Familieneinkommen sind neben medizinischen Zusatzkosten durch gesetzliche Sozialversicherungsleistungen meist nur zu einem Bruchteil gedeckt. Die Möglichkeiten sich gegen derartige Szenarien finanziell abzusichern sind äußerst vielseitig. Sie reichen vom gezielten Kapitalaufbau über private Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- bis zu eigenen Pflegeversicherungen. Sehr gerne planen wir auf Basis Ihrer individuellen Situation und Wünsche ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept für Sie.

zurück zur übersicht

Vertrauen ist gut. Beratung besser. vcr-reisinger.at





Cookie Einstellungen