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Mit 31.12.2020 gibt es eine neue EU-Drohnenverordnung

Diese schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU.



Die kleinen surrenden Flugmaschinen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Neu ab 2021 ist, dass Drohnen verpflichtet versichert und registriert werden müssen. Das neue EU-Recht unterteilt die Drohnen in die drei Kategorien open, specific und certified, je nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck.

Kategorie „open“ – für Hobbypiloten

Das Gewicht der Drohne muss unter 25 kg liegen und die Drohne muss bei direkter Sichtverbindung betrieben werden. Es sind Flüge bis 120 m über Grund erlaubt und der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt. Diese Kategorie wird nochmals in drei Unterkategorien unterteilt:
  • A1: nahe am Menschen (Drohnen der Klasse C1 - bis 900 g)
  • A2: sicherer Abstand zu Menschen (Drohnen der Klasse C2 - bis 4 kg, Abstand zu Personen mind. 30 m)
  • A3: weit weg von Menschen (Drohnen der Klassen C3 und C4 - bis 25 kg, Abstand mind. 150 m)
Alle Drohnen, die eine der Vorgaben der „open“ Kategorie nicht erfüllen, fallen in die Kategorie „specific“ oder „certified“ (je nach Verwendung) und man benötigt für den Betrieb eine Bewilligung der Austro Control.

Drohnenführerschein

Wer eine Drohne fliegen will, muss auch bestätigen, dass er sie bedienen kann. Alle Drohnenpiloten, die eine Drohne über 250 g in der Kategorie „open“ fliegen möchten, müssen den Drohnenführerschein machen. Hierfür legt man nach einem Online-Kurs eine Online-Prüfung ab. Wer Drohnen in der Kategorie A2 fliegen möchte, muss zusätzlich zum Drohnenführerschein ein praktisches Selbsttraining absolvieren und eine Theorieprüfung bei der Austro Control ablegen.

Registrierung

Seit 1. Jänner 2021 müssen alle Drohnen ab 250 g sowie alle Drohnen der sogenannten „High-Speed-Drohnen“ und alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, registriert werden. Voraussetzungen für die Registrierung:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Polizzennummer der Haftpflichtversicherung der Drohne
Nach der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die - gleich wie ein Autokennzeichen - auf der Drohne angebracht werden muss.

Versicherung

Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge ist es ratsam, sich ebenso Gedanken über das Thema Rechtsschutz-Versicherung zu machen. Wer zudem sehr teure Drohnen und Equipment hat, sollte sich eventuell eine Ausrüstungs-Versicherung bzw. Kasko-Versicherung für die Drohne überlegen. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne bezüglich der besten Versicherung für Ihre Drohnen-Flüge.

Drohnenführerschein und Registrierung

Unser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen betreffend Drohnen-Flüge und stellt keine Rechtsberatung dar. Genaue Informationen und Beratung erhalten Sie hier.

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